Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Executive/Retained-Search-Leistungen und Kandidatenvorstellungen der ArbeIT HR OG („Agentur“) gegenüber Unternehmenskunden („Kunde“). Arbeitnehmerüberlassung wird nicht angeboten.
2. Begriffe
- Vorstellung: Offenlegung von Identität und/oder CV eines Kandidaten, Vereinbarung eines Interviews oder sonstige Ermöglichung der Identifikation.
- Einstellung/Beauftragung („Engagement“): jede Form der Zusammenarbeit des Kunden oder einer Konzerngesellschaft mit dem vorgestellten Kandidaten innerhalb der Schutzfrist.
3. Leistungen
Recherche, Ansprache, Screening und Shortlist gemäß Leistungsbeschreibung/Angebot (SOW). Eine erfolgreiche Besetzung wird nicht garantiert.
4. Vergütung & Abrechnung
- Honorarbasis: Die Prozentquote vom jährlichen Zielbrutto des Kandidaten (Fixum + Zielbonus + fixe Geldzulagen) wird im SOW festgelegt.
- Fälligkeitszeitpunkt: bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags (sofern im SOW nichts anderes geregelt).
- Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum; gesetzliche B2B-Verzugszinsen sowie angemessene Mahn-/Inkassokosten gelten.
- Kein Mindesthonorar, sofern nicht im SOW vereinbart.
5. Replacement-Option (falls gebucht)
Wenn im SOW ausdrücklich vereinbart, bietet die Agentur innerhalb von 6 Monaten eine (1) Ersatzsuche, vorausgesetzt die Rechnung wurde fristgerecht bezahlt, die Rolle wurde nicht wesentlich geändert und die Beendigung beruht nicht auf Restrukturierung/Standortschließung oder Pflichtverletzung des Kunden. Ohne entsprechende SOW-Regelung besteht kein Ersatzanspruch.
6. Exklusivität
Suchen können exklusiv oder nicht-exklusiv sein, wie im SOW festgelegt. Auch bei Exklusivität darf der Kunde intern rekrutieren.
7. Kandidaten-Schutz & Weitergabeverbot
Stellt der Kunde oder eine Konzerngesellschaft den vorgestellten Kandidaten innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung ein/beauftragt ihn, ist das Honorar fällig. Der Kunde darf Profile nicht an Dritte/Konzerngesellschaften weitergeben (außer zur internen Rekrutierung); erfolgt dennoch eine Einstellung dort, schuldet der Kunde das Honorar.
8. Background-/Referenz-Checks
Nur auf schriftliche Anforderung im SOW und stets mit Einwilligung des Kandidaten; Auslagen trägt der Kunde.
9. Vertraulichkeit & Nutzung
Kandidatendaten und Agenturberichte sind vertraulich und dürfen ausschließlich zur Beurteilung für die vereinbarte(n) Position(en) verwendet werden.
10. Datenschutz
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Die Datenschutzerklärung der Agentur ist Bestandteil dieser AGB.
11. Subunternehmer
Die Agentur darf geprüfte Research-Freelancer/Partnersourcer einsetzen, die zur Vertraulichkeit und Datenverarbeitung verpflichtet sind. Die Agentur bleibt verantwortlich.
12. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung der Agentur pro Auftrag auf das gezahlte Honorar begrenzt; ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.
13. Höhere Gewalt
Keine Haftung für Verzögerungen/Leistungshindernisse außerhalb zumutbarer Kontrolle.
14. Recht & Gerichtsstand
Österreichisches Recht; ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
15. Rangfolge
SOW/Angebot → diese AGB → etwaige Einkaufsbedingungen des Kunden (ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt).
Aktualisiert am: 11. September 2025.
